Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum KiFöG
21. November 2017

Späthe: Rechtssicherheit für die Kommunen und für den Gesetzgebungsprozess

Die SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kinderförderungsgesetz (KiFöG) begrüßt. Die Karlsruher Richterinnen und Richter hatten heute geurteilt, dass die Übertragung der Gewährleistungspflicht zur Bereitstellung eines Kinderbetreuungsplatzes auf die Landkreise durch die KiFöG-Reform von 2013 grundsätzlich verfassungskonform war.

„Ein gutes Urteil – das Bundesverfassungsgericht hat zugleich festgestellt, dass die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung weiterhin wichtige Zuständigkeiten bei der Kinderbetreuung behalten haben“, erklärt dazu die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Verena Späthe. „Jetzt haben alle Beteiligten Rechtssicherheit und damit auch Planungssicherheit. Auch für den Gesetzgebungsprozess im nächsten Jahr wird der Rechtsrahmen verlässlich abgesteckt. Jetzt sind wir als Landtag gefordert, mit der ,kleinen Novelle‘ noch in diesem Jahr die Vorgaben unseres Landesverfassungsgerichts zu erfüllen.“