Ergebnisse der Enquetekommission "Stärkung der Demokratie"
23. November 2017

Schindler: Bürgerfreundliche Beteiligung und lebhafte Debatten sind unser Rezept zur Stärkung der lokalen Demokratie

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute den Bericht der Enquetekommission zur Stärkung der Demokratie abschließend zur Kenntnis genommen. Dazu äußerte sich in der Debatte Silke Schindler, kommunalpolitische Sprecherin und Mitglied der SPD-Fraktion in der Enquetekommission:

„Die Grundlage für die Arbeit der Enquetekommission bildeten die Koalitionsvorhaben zur Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes. Auch wenn wir uns schon mehrfach über das Kommunalverfassungsgesetz ausgetauscht hatten, waren die Beratungen gut und hilfreich. Die eingeladenen Praktiker und Wissenschaftler haben wichtige Hinweise zur Weiterentwicklung der Beteiligungsmöglichkeiten in die Diskussion eingebracht.

Neben der bereits geplanten Absenkung des Zustimmungsquorums empfiehlt der Abschlussbericht auch eine Vereinfachung des Zustandekommens von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Durch eine so erhöhte Bürgerfreundlichkeit der Beteiligungsmöglichkeiten erhoffen wir uns lebhaftere Debatten in den Städten und Gemeinden unseres Landes. Das ist unser Rezept für eine Stärkung der lokalen Demokratie.

Ob Bürgerbeteiligung oder Austausch im Gemeinderat: Auf der kommunalen Ebene geht es letztlich um ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten von Bürgern, Verwaltung und Rat. Alle drei Perspektiven werden wir bei der weiteren Verbesserung des Kommunalverfassungsgesetzes entsprechend einbeziehen.“

Übersicht der Empfehlungen der Enquetekommission „Stärkung der Demokratie“:

  • Ortschaften unter 300 Einwohnern sollen ab 2019 weiterhin die Möglichkeit haben, entweder einen Ortschaftsrat oder einen Ortsvorsteher zu wählen.
  • Fristen zur Beantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger sollen im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung auch künftig in den Geschäftsordnungen der Gemeinden und nicht einheitlich im Gesetz geregelt werden.
  • Die Enquetekommission begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg zu Bürgerfragestunden in nichtbeschließenden Ausschüssen und empfiehlt, die fakultative, bereits jetzt mögliche Durchführung von Bürgerfragestunden explizit im Kommunalverfassungsgesetz zu regeln.
  • Um für kommunale Vertreter in privatrechtlich organisierten Unternehmen in besonderen Fällen eine rechtssichere Berichtsmöglichkeit gegenüber der kommunalen Vertretung zu schaffen, soll die Einführung einer neuen Regelung im Kommunalverfassungsgesetz geprüft werden, die den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben des Aktiengesetzes und des GmbH-Gesetzes Rechnung trägt.
  • Die Zahl der erforderlichen Unterschriften für Einwohneranträge soll von fünf auf drei Prozent der stimmberechtigten Einwohner abgesenkt werden, verbunden mit einer entsprechenden Absenkung der Höchstzahlen nach Gemeindegröße.
  • Das erforderliche Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide soll von 25 auf 20 Prozent abgesenkt werden.
  • Anstelle des bisherigen verpflichtenden Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren soll eine anwendungsfreundlichere Kostenschätzung eingeführt werden, die die Verwaltung den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zusammen mit einem Kostendeckungsvorschlag mitteilt. Den Vertretungsberechtigten soll zudem Anwesenheitsrecht in den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gegeben werden, in denen das Bürgerbegehren beraten wird. Sie sollten bei Bedarf zum Sachverhalt angehört werden. Alle Beratungen von Bürgerbegehren in den Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sollten öffentlich sein.
  • Zur Versachlichung der Diskussion im Vorfeld von Bürgerentscheiden sollen ausgewogene Informationen über die abzustimmende Sache in leichter Sprache bereitgestellt werden. Die Informationen sollten idealerweise gemeinsam mit den Wahlunterlagen versandt werden.
  • Zur Stärkung der Beteiligung und zur Minimierung von Kosten und Aufwand soll festlegt werden, dass der Abstimmungstermin wenn möglich auf einen Wahltermin in zeitlicher Nähe zu legen ist.