25 Jahre SED-Unrechtsbereinungsgesetze
24. November 2017

Kolb-Janssen: Die Aufarbeitung von Unrecht darf kein Verfallsdatum haben

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute über 25 Jahre SED-Unrechtsbereinigungsgesetze und über einen Antrag der Koalitionsfraktionen beraten, im Bundesrat auf eine Aufhebung der Ausschlussfristen für Anträge nach diesen Gesetzen hinzuwirken. In der Debatte erklärte die Abgeordnete Angela Kolb-Janssen, Ansprechpartnerin der SPD-Landtagsfraktion für Opfer der SED-Herrschaft:

„Wir müssen uns vor Augen führen, dass die friedliche Revolution in der DDR und der Fall der Mauer im Herbst 1989 vor allem von Menschen herbeigeführt wurde, die sich mutig der SED-Diktatur entgegengestellt haben. Tausende Menschen sind für Demokratie und Freiheit auf die Straße und in die Kirchen gegangen. Keiner wusste zu diesem Zeitpunkt, welche persönlichen Folgen dieses Aufbegehren haben könnte. Aber viele wussten, was sie schon vorher an Unfreiheit, Willkür und Unrecht hatten in Kauf nehmen müssen. Diesen Menschen gebührt unser tiefer Respekt und unser Dank. Ihr Vermächtnis ist zugleich Auftrag für uns, die mühsam errungene Demokratie zu verteidigen

Respekt und Anerkennung für diese Menschen allein reicht aber nicht. Wir müssen auch aktiv werden, um ihnen die Rehabilitierung, die ihnen unzweifelhaft zusteht, auch erreichen zu können. Noch nicht alle Betroffenen sind oder waren in der Lage, sich mit Fragen ihrer Rehabilitierung auseinanderzusetzen. Viele wissen nicht, ob und welche Leistungen ihnen zustehen. Wir sollten diese Betroffenen nicht auch noch zeitlich unter Druck setzen. Denn nach geltender Rechtslage läuft die Frist für die Antragstellung auf strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung am 31. Dezember 2019 aus.

Wir sind der Meinung, dass die Aufarbeitung von Unrecht kein Verfallsdatum haben darf. Einen Schlussstrich darf es nicht geben. Wir fordern daher die Landesregierung auf, gemeinsam mit anderen ostdeutschen Ländern auf der Bundesebene für die Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetzte aktiv zu werden. Die Signale, die wir derzeit aus den anderen Ländern erhalten, stimmen mich positiv, dass wir das erreichen können. Thüringen hatte bereits öffentlich angekündigt, dass es einen Vorstoß starten will, damit Opfer von DDR-Unrecht auch nach 2019 Anträge auf Rehabilitierung stellen können. Und der Landtag von Brandenburg hat in der vergangenen Woche einen Antrag mit ähnlicher Zielrichtung einstimmig beschlossen. Auch die erfolgreiche Initiative zur Verbesserung der Lage von DDR-Heimkindern und die Verlängerung der Antragsfrist über den 31. Dezember 2019 hinaus spricht dafür, dass wir jetzt auch bei den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen aktiv werden sollten.“