Konvention gegen Gewalt an Frauen tritt am 1. Februar 2018 in Kraft
31. Januar 2018

Kolb-Janssen: Umsetzung der Istanbul-Konvention erfordert weitere Anstrengungen

Die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Angela Kolb-Janssen, begrüßt, dass die Istanbul-Konvention des Europarats am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft tritt: „Das ist ein wichtiger Schritt für den verbesserten Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt. Jetzt geht es darum, die Maßnahmen zur Prävention und zur Betreuung und Hilfe weiter zu verstärken, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Trotz der Reform des Sexualstrafrechts und der Umsetzung des Grundsatzes ‚Nein heißt Nein‘ gibt es nach wie vor geschlechtsspezifische Gewalt. In Sachsen-Anhalt sind in den letzten Jahren zwar viele präventive Maßnahmen gegen Gewalt und zur Prävention unternommen worden. Dennoch gibt es weiterhin viel zu tun.“

In Sachsen-Anhalt besteht ein flächendeckendes, umfassendes und für alle Frauen zugängliches Unterstützungssystem, das aus Frauenhäusern, Beratungsstellen, Interventionsstellen, Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt, Opferambulanzen und spezifischen Angeboten zur psychosozialen Prozessbegleitung besteht. Die Finanzierung der Frauenhäuser ist in den letzten Jahren durch das parlamentarische Engagement der SPD-Fraktion verbessert worden. Ein großer Erfolg war die Bereitstellung von 500.000 Euro im Doppelhaushalt 2017/18 für die Unterstützung der von Gewalt betroffenen und teilweise traumatisierten Kinder in den Frauenhäusern. Leider sind im letzten Jahr die Gelder nicht abgeflossen, obwohl sie vor Ort dringend gebraucht werden. Angela Kolb-Janssen hierzu: „Ich erwarte von der Landesregierung, dass der Beschluss des Landtages in diesem Jahr umgesetzt wird und die Kolleginnen endlich die benötigte Unterstützung erhalten. Aufgaben und Unterstützungsbedarf sind für die Mitarbeiterinnen in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Für Frauen mit Behinderungen, Frauen mit psychischen Problemen und von Gewalt betroffene Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung fehlen bisher die notwendigen Ressourcen.“

Kolb-Janssen betont: „Der Bund ist nach wie vor in der Pflicht, die Regelungen der Istanbul-Konvention umzusetzen. Wir brauchen einen bundesgesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf Zugang für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zu Beratung und zu Unterstützungseinrichtungen wie zum Beispiel Frauenschutzeinrichtungen sowie auf einfachen Zugang zu Therapiemöglichkeiten und medizinischer Betreuung. Die finanzielle Unterstützung der Sanierung und des barrierefreien Ausbaus von Frauenhäusern wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

Hintergrund:

Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits 2011 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) unterzeichnet. Nach langen Diskussionen wurde sie 2017 auch ratifiziert. Sie gilt ab dem 1. Februar 2018 im Range eines Bundesgesetzes, welches Landesrecht vorgeht. Als internationales Recht kann es die völkerrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts erfordern.