Umgang mit terroristischen Gefährdern
9. März 2018

Erben: Keine Sicherheitslücken bei der Terrorabwehr zulassen

Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in den Landtag eingebracht. Durch die Änderung wird der Polizei die Anwendung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung erlaubt, wenn es Hinweise auf einen möglichen Terroranschlag gibt. Konkret kann die „elektronische Fußfessel“ dann angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gefährder einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet.

Das BKA-Gesetz kennt diese Befugnis bereits seit Monaten. Sie gilt jedoch nur für die Gefährder, für die das BKA zuständig ist. Das ist dann der Fall, wenn es um internationalen Terrorismus geht. Für alle anderen Gefährder sind die Länderpolizeien zuständig, die nicht auf das BKA-Gesetz zurückgreifen dürfen. Sie benötigen eine eigene Ermächtigung im jeweiligen Landespolizeigesetz, wenn sie in ihrem Bereich ebenfalls Gefährder mittels einer elektronischen Fußfessel überwachen wollen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, hat deshalb schon seit längerer Zeit eine Änderung des SOG LSA und die Aufnahme einer entsprechenden Befugnis für das Landeskriminalamt zur Überwachung von Terrorverdächtigen gefordert. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht dies nun vor.

Erben: „Das Risiko, dass Terrorverdächtige auch Sachsen-Anhalt als Rückzugsraum nutzen, ist hoch. Deshalb muss die Polizei auch in unserem Land eine Befugnis wie das BKA bekommen. Mit der SOG-Änderung schließen wir eine Sicherheitslücke bei der Terrorabwehr im Landespolizeigesetz.“