Koalition einigt sicht beim KiFöG
8. Mai 2018

Pähle: „Eines der wichtigsten Gesetze auf ein gutes Gleis gebracht“

Der Koalitionsausschuss von CDU, SPD und Grünen hat sich heute auf Eckpunkte für ein neues Kinderförderungsgesetz (KiFöG) für Sachsen-Anhalt geeinigt. Dazu erklärt die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle: „Wir haben heute viele Gründe, erfreut über das Verhandlungsergebnis zu sein: Weil wir eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben für diese Wahlperiode jetzt auf ein gutes Gleis gebracht haben. Weil dieses Gesetz echte, praktische Verbesserungen für Eltern, Kinder, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Kommunen bringen wird. Und weil die Koalition gezeigt hat, dass sie auch sehr weit auseinander liegende Positionen zu einem guten Ergebnis bringen kann. So darf es in den nächsten Jahren weitergehen.“

Pähle unterstrich, dass die SPD ihre Vorstellungen zum KiFöG mit der heutigen Einigung weitegehend verwirklicht sehe: „Und wir haben gute Chancen, durch das ,Gute-Kita-Gesetz‘ des Bundes ab dem nächsten Jahr weitere Schritte Richtung Beitragsfreiheit und Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung zu gehen.“

 
Welche Veränderungen wird das neue KiFöG bringen?

Entlastung der Eltern:

Entsprechend dem Vorschlag der SPD zahlen Eltern, die mehrere Kinder in Krippe oder Kindergarten haben, künftig nur noch für das jeweils jüngste Kind. Das bedeutet über die bisherige Mehrkindregelung hinaus eine spürbare Entlastung für die Eltern von etwa 33.000 Geschwisterkindern.

Künftig wird im Gesetz klargestellt, dass Eltern über die Bezahlung der Mahlzeiten hinaus nicht mit Nebenkosten belastet werden dürfen. Diese sogenannten Bereitstellungskosten sind durch die allgemeinen Betreuungskosten abgedeckt.

Bessere Betreuungsschlüssel:

Urlaub, Krankheit und Fortbildungen werden künftig berücksichtigt. Wir beginnen mit einem ersten Schritt: Für jede Fachkraft werden zehn Arbeitstage pro Jahr dafür angerechnet.

Weitere Entlastung der Städte und Gemeinden:

Bei den Zahlungen des Landes werden Tarifsteigerungen dauerhaft berücksichtigt. Denn eine gute Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher ist auch für die Eltern und für die Träger der Einrichtungen wichtig. Nur wenn wir pädagogische Fachkräfte gut bezahlen, können wir sie in unserem Land halten.

Gleichzeitig wird die Finanzierung durch das Land wesentlich einfacher und transparenter gestaltet als im bisherigen System. Kitas an Orten mit besonderen sozialen Problemen bekommen über ein neues Landesprogramm zwei pädagogische Fachkräfte zusätzlich finanziert. Die staatlich geprüften Fachkräfte für Kindertageseinrichtungen werden als pädagogische Fachkräfte anerkannt.

Es bleibt dabei: gleicher Bildungsanspruch für alle Kinder.

In Sachsen-Anhalt verstehen wir die Zeit, die unsere Kinder in der Kita verbringen, nicht als reine Betreuung. Wir wollen Bildungsziele verwirklichen, die allen Kindern gute Chancen für ihren weiteren Bildungsweg bieten. Die pädagogischen Angebote stehen deshalb auch künftig allen Kindern gleichermaßen und unverkürzt acht Stunden täglich zur Verfügung.

Der schon bislang geltende gesetzliche Betreuungsanspruch von bis zu zehn Stunden wird künftig so umgesetzt, dass über die acht Stunden hinaus auch weiterhin alle Eltern zehn Stunden in Anspruch nehmen können, die diese Betreuungszeit brauchen, egal ob für Beruf, Ausbildung oder Studium, wegen Pflege oder Krankheit. Die Anmeldung dieses Bedarfs wird unbürokratisch funktionieren.

Wir setzen auf Zusammenarbeit statt Konflikt.

Um die Zuständigkeiten der Landkreise einerseits und der Städte und Gemeinden andererseits hatte es in den letzten Jahren viel Streit gegeben. Künftig werden die beiden kommunalen Ebenen die Verhandlungen über Leistungen, Entgelte und Qualität der Kinderbetreuung gemeinsam führen. Das stärkt die Rolle der Städte und Gemeinden.

 
Das neue KiFöG ist ein Kompromiss, aber ein besonders gelungener. Wir gehen große Schritte in Richtung Beitragssenkung und bessere Betreuung. Sicher: Die Änderung bei der Ausgestaltung des Betreuungsanspruchs von bis zu zehn Stunden wäre aus SPD-Sicht verzichtbar gewesen. Wir stehen aber dafür ein, dass diese Änderung in der Praxis niemandem Nachteile bringt. Und dass die Fortschritte allen zugutekommen.

Das neue KiFöG ist nicht der letzte Schritt. Auch im Bund ist es die SPD, die mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ dafür sorgt, dass alle Bundesländer bei der Kinderbetreuung unterstützt werden, um weitere Beitragssenkungen zu erreichen und die Qualität frühkindlicher Bildung zu verbessern. Sachsen-Anhalt könnte nach ersten Schätzungen des Finanzministeriums vom Wochenende durch dieses Gesetz bis 2020 rund 90 Millionen Euro zusätzliches Geld für unsere Kitas bekommen. Wir werden auch dieses Geld sinnvoll im Interesse von Kindern, Eltern, Erzieherinnen und Erziehern einsetzen.