Koalition schafft Schulgeld für Pflegeberufe ab
13. Juni 2018

Pähle: Wer Pflege erlernen will, dem dürfen keine Steine in den Weg gerollt werden

Die Koalition in Sachsen-Anhalt schafft das Schulgeld für Pflegeberufe ab – schon mit Beginn des Schuljahres 2018/19. Mit der Neuregelung, für die sich die SPD seit langem stark gemacht hat, soll ein Einbruch bei Ausbildungsbeginn in der Pflege vermieden werden. Möglich wird das durch einen Änderungsantrag, den die Koalition von CDU, SPD und Grünen in der kommenden Woche bei der abschließenden Beratung des Schulgesetzes im Landtag einbringen werden.

Dazu erklärt die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Katja Pähle: „Ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, Pflegeberufe attraktiver machen, Angehörige unterstützen – das alles zusammen ist eine der wichtigsten politischen Aufgaben überhaupt. Und wir können sie nur bewältigen, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen. Sachsen-Anhalt schafft mit dem heutigen Beschluss eine Brückenregelung bis zur bundesweiten Schulgeldfreiheit ab 2020. Wer einen Pflegeberuf erlernen will, dem dürfen keine Steine in den Weg gerollt werden!“

Angela Kolb-Janssen, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erklärt: „Es bleibt dabei: Insgesamt ist die Änderung des Schulgesetzes ein recht mühsamer Kompromiss. Aber mit der Änderung zum Schulgeld für Pflegeberufe satteln wir noch ein ordentliches Stück drauf. Eine gute Nachricht für junge Leute, die in der Pflege arbeiten wollen! Und ein Grund mehr für die SPD-Fraktion, das Schulgesetz als Ganzes mitzutragen.“

Hintergrund:

Mit der vom Bund beschlossenen Reform der Pflegeausbildung fällt das Schulgeld ab 2020 weg. Seit diese Reform 2017 beschlossen wurde, wuchs die Sorge, dass sich in der Übergangszeit noch weniger Menschen für die Aufnahme einer Pflegeausbildung entscheiden und die Schulgeldfreiheit abwarten würden. Das aber würde zu einem bedrohlichen Einbruch auf dem ohnehin zu dünn besetzten Arbeitsmarkt für Pflegeberufe führen. Das soll mit der Neuregelung verhindert werden.

Die Finanzierung der Schulgeldfreiheit wird 2018 durch eine Umschichtung im laufenden Haushalt möglich. Die geschätzten Kosten belaufen sich für 2018 bei einer angenommenen Förderung von 130 Euro monatlich pro Auszubildende/n auf rund 1,2 Millionen Euro.