Landtag beschließt geändertes Kommunalverfassungsgesetz
20. Juni 2018

Schindler: Wir halten Wort und sorgen für mehr Bürgerbeteiligung

Heute verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt das geänderte Kommunalverfassungsgesetz. Dazu erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Silke Schindler:

„Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Kommunen, wie wir sie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hatten und in der Enquetekommission weiter beraten haben. Dazu gehört die Absenkung des Quorums für Einwohneranträge von fünf auf drei Prozent und für Bürgerbegehren von 25 auf 20 Prozent. Zudem muss künftig die Kostenschätzung für ein Begehren künftig von der Verwaltung vorgenommen werden. Dies war in der Vergangenheit häufig eine kaum zu überwindende Hürde. Damit halten wir Wort und setzen ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um.

Ab dem Jahr 2023 muss neben dem Ergebnishaushalt auch der Finanzhaushalt einer Kommune ausgeglichen sein. Der im Entwurf des Kommunalverfassungsgesetzes noch vorgesehene sofortige Ausgleich hätte bei vielen Kommunen zu einem Investitionsstopp geführt. Den Kommunen wird so ein Anpassungszeitraum ermöglicht.

Angesichts der bekanntgewordenen Derivatgeschäfte bei einigen Abwasserzweckverbänden wird nunmehr auch eine überörtliche Prüfung von Kommunen unter 25.000 Einwohner ermöglicht, aber nur auf Ersuchen der zuständigen Kommunalaufsicht. Die Kommunalaufsicht hat nun die Möglichkeit, den Rechnungshof um zusätzliche Prüfungskompetenzen anzufragen.“