Landtag diskutiert über neues Krankenhausgesetz
28. September 2018

Späthe: Krankenhausgesetz ist kein Schließungsgesetz, sondern ein Qualitätsgesetz

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute über das neue Krankenhausgesetz diskutiert. Das neue Krankenhausgesetz ist ein Qualitätsgesetz. Keines der derzeit 48 Krankenhäuser wird geschlossen. Kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum sollen zu regionalen Gesundheitszentren ausgebaut werden, so die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe.

Das neue Krankenhausgesetz setzt auf mehr Kooperation zwischen benachbarten Häusern und auf Spezialisierung. Nicht jedes Haus muss unbedingt alle Fachrichtungen vorhalten. Doppelstrukturen sollen in Zukunft mit einem Rahmenplan vermieden werden. Noch mehr Augenmerk wird zukünftig auf die Qualität der Patientenversorgung gelegt, und Qualitätsstandards werden verbindlich. Wenn ein Krankenhaus diese Standards nicht erreicht, kann zukünftig – im Interesse der Patientensicherheit – dieses sanktioniert, das heißt der Versorgungsauftrag kann eingeschränkt werden, so Späthe.