Koalition bringt Gesetzespaket ein
18. Oktober 2018

Späthe: Erhöhung des Blinden- und Gehörlosengeldes ist überfällig

Die Koalitionsfraktionen werden in die Landtagssitzung der kommenden Woche ein Gesetzespaket unter anderem zur Erhöhung des Blinden- und Gehörlosengeldes einbringen. Der Entwurf geht zurück auf eine Initiative der SPD.

Mit der Erhöhung des Blinden- und Gehörlosengeldes bereits zum 1. Januar 2019 verbessern wir die Leistungen für blinde und gehörlose Menschen im Land. Die Erhöhung war längst überfällig!, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe.

Weiterer Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die nicht immer tarifliche Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vielen Beratungsstellen und in der Kinder- und Jugendhilfe, durch die es immer schwieriger wird, qualifiziertes Personal zu finden. Wir passen die Zuschüsse für die Suchtberatungs-, Ehe-, Lebens- und Familienberatungsstellen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe an die Tariferhöhungen an, so Späthe. Denn gute Arbeit hat gute Bezahlung verdient.

Die Verbesserungen im Überblick:

  • Blinden- und Gehörlosengeld: Das Blindengeld wird ab 1. Januar 2019 von 320 Euro auf 360 Euro angehoben, das sogenannte Kleine Blindengeld und das Gehörlosengeld von 41 Euro auf 52 Euro.
  • Durch die tariflichen Anpassungen im Familien- und Beratungsstellenfördergesetz steigen die landesseitigen Ausgaben um 108.000 Euro auf 3.739.300 Euro.
  • Der Mittelansatz der Kinder- und Jugendhilfe wird an die tariflichen Veränderungen um 178.000 Euro auf 7.570.000 Euro angepasst.

Der Gesetzentwurf geht in die parlamentarische Beratung und soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.