Landtag beginnt Beratung zu Gesetzentwurf zum Blinden- und Gehörlosengeld
24. Oktober 2018

Späthe: Wir korrigieren eine Entscheidung von 2014

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe, hat in der heutigen Landtagssitzung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verbesserung des Blinden- und Gehörlosengeldes und zur Anpassung der Förderung von Beratungsstellen an die Tarifsteigerungen eingebracht. Der Entwurf geht zurück auf eine Initiative der SPD.

Mit der Erhöhung des Blinden- und Gehörlosengeldes bereits zum 1. Januar 2019 korrigieren wir die Konsolidierungsentscheidungen des Jahres 2014. Diese Entscheidung war längst überfällig!, so Späthe.

Dieses Gesetzespaket der Koalitionsfraktionen ist notwendig, da Haushaltsanmeldungen des Sozialministeriums letztendlich auf Regierungsebene keine Berücksichtigung fanden. Da wir Parlamentarier diese Änderungen aber für unabdingbar und unausweichlich halten, haben wir den Weg über diesen Gesetzentwurf gewählt, sagte Späthe.

Die Leistungen für das Blindengeld werden nach dem Entwurf ab 1. Januar 2019 von 320 Euro auf 360 Euro angehoben, das sogenannte Kleine Blindengeld und das Gehörlosengeld von 41 Euro auf 52 Euro.

Der Gesetzentwurf geht in die parlamentarische Beratung und soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.