Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
25. Oktober 2018

Kolb-Janssen: Der Paragraph 219a gehört abgeschafft!

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute über die Streichung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) diskutiert. Hierzu äußerte sich die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angela Kolb-Janssen: Wir brauchen endlich Rechtssicherheit, damit Ärztinnen und Ärzte ungestraft objektiv über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Dabei geht es mitnichten um Werbung – das will niemand. Es geht vielmehr um Informationen für Frauen in Notsituationen, auf die sie in ihrer schwierigen Situation dringend angewiesen sind. Das geltende Gesetz greift unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ein, ist mit der Meinungsfreiheit unvereinbar und verletzt das Recht der Patientinnen auf Zugang zu Information, die gesundheitliche Selbstbestimmung und das Recht auf freie Arztwahl. Der anachronistische Paragraph gehört daher gestrichen. Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, hier endlich zu handeln.