Bezahlung von der ersten Stunde an
22. November 2018

Koalition reformiert Überstundenvergütung bei Lehrerinnen und Lehrern

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute ein Gesetz beschlossen, mit dem verschiedene dienstrechtliche Vorschriften geändert werden. Dazu gehört auch die Neuregelung der Überstundenvergütung bei Lehrerinnen und Lehrern – ein Beitrag zum Umgang mit dem bestehenden Lehrermangel. Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, bei den Lehrerinnen und Lehrern künftig Mehrarbeit vollständig, das heißt von der ersten Überstunde an zu vergüten. Die Neuregelung im Landesbesoldungsgesetz wurde aber so ausformuliert, dass Mehrarbeit der Lehrkräfte nicht zwangsweise vergütet wird, sondern die Lehrer auch weiterhin den Freizeitausgleich wählen können.

Angela Kolb-Janssen, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: Wir wollen an dieser Stelle keinen Zwang haben, denn der vorhandene Lehrkörper darf nicht dafür geradestehen, dass nicht genügend neue Lehrerinnen und Lehrer für den Schuldienst gewonnen werden können. Uns war es deshalb wichtig, dass die Lehrkräfte künftig darüber frei entscheiden können, ob sie Mehrarbeit in Geld- oder Freizeitausgleich abgegolten bekommen. Dabei werden die Mehrarbeitsvergütungen gegenüber den bisherigen Werten eine deutliche Verbesserung erhalten und die Lehrkräfte auf ihrem Stundenlohnniveau bezahlt.