Landtag beschließt neues Kinderförderungsgesetz
23. November 2018

Späthe: Das neue KiFöG kann sich sehen lassen

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag das novellierte Kinderförderungsgesetz (KiFöG) verabschiedet. Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Verena Späthe, sagte dazu: Es war ein langer und nicht immer einfacher Weg der Kenia-Koalition zum neuen Kinderförderungsgesetz. Angesichts der sehr unterschiedlichen Vorstellungen und Positionen, von denen aus wir gestartet sind, kann sich das neue KiFöG am Ende doch sehen lassen.

Das neue KiFöG enthält:

  1. Eltern mit mehreren Kindern in Krippe und Kita zahlen Beiträge nur für das älteste Kind
  2. Einstieg in die Verbesserung des Personalschlüssels mit zehn pauschal anzurechnenden Ausfalltagen pro ErzieherIn und Jahr
  3. Sonderförderung für Kitas mit besonderen Bedarfen
  4. Automatische Tarifanpassungen in den Landespauschalen für tarifgerechte Bezahlung

Späthe: Im Zuge der Novellierung entstanden einige Mythen über das KiFöG. Deshalb: Es bleibt beim ganztägigen Bildungsanspruch für alle Kinder. Sollte das Jugendamt im Einzelfall berechtigte Zweifel am zehnstündigen Bedarf hegen, dann kann eine Prüfung erfolgen – aber nur in diesem Fall.

Wichtige Verbesserungen und Klarstellungen sind: Stärkung der Gemeinden und der Elternvertretung, Klarheit bei den Kosten des Mittagessens, Veröffentlichung der Schiedsstellenurteile zu den LEQ-Vereinbarungen, Stundenstaffelungen nach fünf bzw. vier Stunden im Hort und ein Kostenblatt für die Kostenarten in der Kinderbetreuung. Davon wird einiges erst ab August 2019 in Kraft treten.

Es gibt zahlreiche Verbesserungen, für die sich die langen Beratungen gelohnt haben, dennoch ist es für uns ein erster Schritt zur weiteren Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung und auf dem Weg in die Beitragsfreiheit, betonte Verena Späthe.