Landtag berät Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes
31. Januar 2019

Späthe: Gute Kinderbetreuung noch besser machen

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag auf Antrag der Koalitionsfraktionen einen Beschluss zur Verwendung der Mittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ für Sachsen-Anhalt gefasst. Wir haben eine der besten Kinderbetreuung bundesweit, die wir mit den Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz noch besser machen wollen, sagte in der Debatte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe. Wir wollen, dass jedes Kind gute Startmöglichkeiten hat. Dafür arbeiten wir.

Im Mittelpunkt des Landtagsbeschlusses steht der Abschluss eines „Kita-Fachkräfte-Paktes“ zur Fachkräftegewinnung und -qualifizierung. Die Landesregierung wird zudem gebeten zu berichten, welche Elterngruppen durch die Gesetzgebung des Bundes zusätzlich beitragsfrei gestellt werden.

Wir wollen die Mittel des Gute-Kita-Gesetzes zur Verbesserung der Qualität und für die Fachkräftegewinnung und -qualifizierung einsetzen. Denn was nützt Eltern eine lang geöffnete Kita, wenn das Personal nicht da ist? Was nützt ein Kitaplatz, wenn die Betreuung nicht stimmt?, so Verena Späthe.

Bei der Umsetzung geht es um die Frage, welche der zehn Handlungsfelder aus dem Gute-Kita-Gesetz für Sachsen-Anhalts Kitalandschaft am besten passen. Prioritär wird sein, wie Fachkräfte gewonnen werden können, wie ein Quereinsteigerprogramm aussehen kann und vor allem wie die Schulgeldfreiheit für Erzieherinnen und Erzieher möglichst schnell umgesetzt werden kann. Der Bund wird bis 2022 rund 130 Millionen Euro für die Kinderbetreuung zur Verfügung stellen. Die ersten Mittel werden in der zweiten Jahreshälfte fließen.