Landtag berät Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes
28. Februar 2019

Kolb-Janssen: Sachsen-Anhalt geht über das Bundesgesetz hinaus und gewährleistet niedrigschwellige Beratung

Der Landtag berät am heutigen Donnerstag abschließend über das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Prostituiertenschutzgesetz. In der Debatte hob die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angela Kolb-Janssen, die Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung hervor:

Ich bin froh, dass wir in den parlamentarischen Beratungen Veränderungen erreicht haben, die den Frauen, die wirklich Schutz brauchen, tatsächlich helfen und keine unnötigen Hürden aufbauen. Damit wurden viele der Anregungen, aber auch Kritikpunkte aus dem Fachgespräch im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung im August 2018 aufgegriffen. Vor allem die SPD-Fraktion hat sich für eine deutliche Senkung der Gebühren stark gemacht und erreicht, dass die Gesundheitsberatung in Zukunft kostenfrei ist.

Besonders stolz bin ich, dass es uns gelungen ist, eine niedrigschwellige Beratung gesetzlich zu verankern. Damit geht Sachsen-Anhalt über die bundesgesetzliche Regelung hinaus und bietet ein Instrument an, das tatsächlich zu Verbesserungen führt und vor allem auch diejenigen erreicht, die in prekären Verhältnissen leben, die von Gewalt betroffen sind, die besonders jung sind sowie diejenigen, die aussteigen wollen.

Damit werden die positiven Erfahrungen, die wir in den letzten drei Jahren mit dem Projekt ‚Magdalena‘ in der Landeshauptstadt Magdeburg gemacht haben, gesetzlich verankert. Neben Magdeburg soll es auch in Halle eine Beratungsstelle geben. Wichtig ist ein unabhängiges, niedrigschwelliges Beratungsangebot, das von den Betroffenen angenommen wird. Damit haben wir aus meiner Sicht gute Voraussetzungen geschaffen, um eine Regelung zu schaffen, die tatsächlich die Bezeichnung ‚Schutz‘ verdient.

Ich hoffe, dass das Gesetz seinem Anliegen so auch wirklich gerecht werden kann. Dennoch sollten wir mittelfristig überprüfen, ob die erhofften Wirkungen auch tatsächlich eingetreten sind und an welcher Stelle vielleicht noch nachgesteuert werden muss. Eine solche Evaluation erhoffe ich mir im Übrigen auch vom Bundesgesetzgeber!