Schulträger bleiben auf Kosten sitzen
7. März 2019

Steppuhn: Bildungsministerium muss Schulgeldfreiheit endlich umsetzen

Am 20. Juni 2018 beschloss der Landtag von Sachsen-Anhalt das neue Schulgesetz und schaffte damit – auf Initiative der SPD – auch das Schulgeld für die Ausbildung in der Altenpflege ab. Am gestrigen Mittwoch wurde in einer Sitzung der Enquetekommission zur Gesundheitsversorgung und Pflege bekannt, dass die Schulträger immer noch keine Bescheide zur Übernahme der Kosten durch das Land bekommen haben. Dazu erklärt Kommissionsmitglied Andreas Steppuhn, stellvertretender Vorsitzender und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

Ich habe kein Verständnis dafür, dass das Bildungsministerium die Schulträger in der Luft hängen lässt. Das Land hat mit der Abschaffung des Schulgeldes einen wichtigen Schritt zur Zukunftssicherung in der Pflege getan, weil in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten einer bundesweiten Regelung sonst ein Abbruch bei mehreren Ausbildungsjahrgängen gedroht hätte. Die Schulen sind jetzt über viele Monate in Vorleistung gegangen, weil das Ministerium nicht gehandelt hat. Das muss jetzt endlich nachgeholt werden.

Steppuhn bekräftigte, dass das Schulgeld auch für andere Gesundheitsberufe sowie für Erzieherinnen und Erzieher fallen müsse: In vielen Branchen gibt es dank Tarifverträgen ordentliche Ausbildungsvergütungen. Und ausgerechnet in gesellschaftlichen Mangelberufen leisten wir uns, dass junge Leute sogar durch ein Schulgeld von der Ausbildung abgeschreckt werden. An das Thema müssen wir mit dem neuen Landeshaushalt ran!