Mehr Kooperation und Schwerpunktsetzung
4. April 2019

Steppuhn: Neues Krankenhausgesetz sichert Qualität und stärkt Patienten

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das neue Krankenhausgesetz verabschiedet. Das novellierte Krankenhausgesetz stellt Qualität, Patientenrecht und Kooperation stärker in den Mittelpunkt. Das Gesetz gibt vor, dass Krankenhäuser stärker zusammenarbeiten müssen und besondere Aufgaben für eine qualitätsorientierte Versorgung zugewiesen bekommen können. Das sind wichtige Schritte, um gerade im ländlichen Raum die Gesundheitsversorgung zu erhalten. Mit der Verabschiedung des Krankenhausgesetzes kann nun die Rahmenplanung für die Krankenhäuser forciert werden, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Steppuhn.

Daneben haben die Koalitionsfraktionen eine Reihe von Änderungsanträgen verabschiedet. So soll es in den Krankenhäusern zukünftig verpflichtend Patientenfürsprecher geben, die sich um Anregungen, Bitten, aber auch Beschwerden der Patientinnen und Patienten kümmern sollen. Das stärkt Patientenrechte und das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Krankenhaus, erklärt Andreas Steppuhn.

Neben dem Krankenhausgesetz wurde auch das Rettungsdienstgesetz verändert. Der Aufbau einer modernen Kommunikationsstruktur, um bereits während des Rettungstransports die Vitalparameter des Patienten übermitteln zu können, ist ebenso Bestandteil der Änderungen wie die Sanktionierung von ungerechtfertigten Abmeldungen von Notaufnahmen. Eine weitere Änderung betrifft die Delegation von heilkundlichen Maßnahmen von Ärztlichen Leitern an Notfallsanitärer.