Urteil zur individuellen Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und -beamten
7. Mai 2019

Erben: AfD ist vor dem Verfassungsgericht krachend gescheitert

Das Landesverfassungsgericht hat die AfD-Klage gegen die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte abgewiesen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben:

Die AfD ist mit ihrer Klage vor dem Verfassungsgericht krachend gescheitert. Unser Gesetz, das nicht zuletzt auf einen Mitgliederentschied in der SPD zurückgeht, ist rechtsstaatlich unangreifbar und beeinträchtigt weder die Arbeit der Polizei noch die einzelnen Beamtinnen und Beamten in ihren Aufgaben. Die Versuche der AfD, sich als Wahrer von Polizeiinteressen aufzuspielen, haben sich erneut als Luftnummer erwiesen.