SPD-Fraktion wertet Landtagssitzung aus:
28. Mai 2019

„So etwas wie der Freitag darf sich nicht wiederholen“

Die SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt hat sich in ihrer Sitzung am heutigen Dienstag mit dem Verlauf der Landtagssitzung am vergangenen Freitag beschäftigt. Wir haben sehr ernsthaft über die Lage der Koalition diskutiert. Die Stimmung in unserer Fraktion ist angespannt. Wenn die Arbeit der Koalition fortgeführt und zum Erfolg geführt werden soll, müssen die Koalitionspartner jetzt die anstehenden politischen Probleme lösen, so die Fraktionsvorsitzende Katja Pähle. So etwas wie der Freitag darf sich nicht wiederholen.

Dazu fasste die SPD-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss:


Erfolg für Sachsen-Anhalt ist nur gemeinsam möglich

Eckpunkte der SPD für die Koalitionsarbeit

Die SPD hat sich 2016 für die Bildung einer Koalitionsregierung mit CDU und Grünen entschieden, um eine stabile demokratische Mehrheitsbildung im Landtag zu ermöglichen. Grundlage dafür waren die auf dem Landesparteitag in Halle am 2.4.2016 vorgestellten inhaltlichen Mindestanforderungen. Diese Zielstellungen haben wir im Koalitionsvertrag verankert und zum allergrößten Teil umgesetzt.

Wir stellen fest, dass die weitere Umsetzung des Koalitionsvertrages ins Stocken gerät. Die Landtagssitzung der vergangenen Woche stellt einen Tiefpunkt der Zusammenarbeit dar und darf sich so nicht wiederholen. Das Ergebnis der Europa- und Kommunalwahlen zeigt, dass die Koalition dringend ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen muss. Für ein bloßes Durchwursteln haben wir kein Mandat.

Für ein weiteres Gelingen der Koalitionsarbeit kommt es darauf an, den Koalitionsvertrag verlässlich umzusetzen und zugleich neue Akzente zu setzen. Die SPD-Landtagsfraktion hält kurzfristig die Umsetzung folgender Eckpunkte bis zur Sommerpause für erforderlich:

1. Vergabegesetz novellieren

Die Weiterentwicklung des Vergabegesetzes ist ein gemeinsames Vorhaben des Koalitionsvertrags. Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat dafür Eckpunkte vorgelegt, die eine verstärkte Tariftreueregelung, einen ergänzenden vergabespezifischen Landesmindestlohn und einen deutlichen Bürokratieabbau vorsehen.

Wir brauchen jetzt kurzfristig eine politische Verständigung in der Koalition auf den entsprechenden Gesetzentwurf.

2. Gestaltungshaushalt für 2020/21 ermöglichen

Die Landesregierung hat mit der Aufstellung des Entwurfs für den Doppelhaushalt begonnen. Die weiterhin – wenn auch langsamer – wachsenden Einnahmen des Landes ermöglichen es, auch den Haushalt 2020/21 als Gestaltungshaushalt zu konzipieren, der den Bürgerinnen und Bürgern weitere Verbesserungen bringt.

Um den Rahmen für die weiteren Haushaltsberatungen abzustecken, brauchen wir eine Einigung auf zentrale gemeinsame Ziele. Für uns sind maßgeblich:

    • Absicherung der begonnenen und der im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben, einschließlich der Einführung des vom Landtag, von der Wirtschaft und den Gewerkschaften dringend geforderten Azubitickets bis zum Ende der Wahlperiode
    • Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei finanziellem Ausgleich für die Kommunen durch das Land mit Wirkung zum Haushaltsjahr 2020
    • Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes mit weiterer Beitragsentlastung für die Elterm, Vebesserungen bei Betreuungsqualität und Fachkräftegewinnung; Einsatz der Bundesmittel zusätzlich zu den KiFöG-Mitteln im Landeshaushalt
    • Verstärkung der Investitionstätigkeit an den Uniklinika und den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt zur Sicherung der Qualität von medizinischer Versorgung, Lehre und Forschung. Dafür brauchen wir eine Deckung aus dem Gesamthaushalt und die Ermächtigung der Uniklinika zur Kreditaufnahme
    • Kein Sparen für die NordLB! Die geplante Kapitalzuführung an die NordLB darf keine Vorhaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gefährden und deshalb nicht aus dem laufenden Haushalt oder aus den Rücklagen finanziert werden

3. Grünes Band termingerecht verwirklichen

Sachsen-Anhalt darf mit seinem Beitrag zur Erinnerung an die friedliche Revolution von 1989 und an die Überwindung der deutschen Teilung gegenüber den anderen Ländern nicht zurückstehen. Der gemeinsame Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen muss daher in die Junisitzung des Landtages eingebracht werden.