Das Gute-Kita-Gesetz kommmt … nach Sachsen-Anhalt
21. November 2019

Weitere Beitragsentlastungen für Eltern, Schulgeldfreiheit für ErzieherInnen und Fachkräfteoffensive

Die Koalitionsfraktionen haben heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht. Sachsen-Anhalt erhält vom Bund rund 140 Millionen Euro zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung, zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe, erklärte bei der Einbringung: „Wir wollen, dass alle Kinder die gleichen Startchancen haben, egal wo sie herkommen, wo sie leben oder welche Herkunft ihre Eltern haben. Daher brauchen wir gute Rahmenbedingungen und gute Kitas mit gut ausgebildetem Personal. Mit dem Gute-Kita-Gesetz setzen wir viele Dinge für gute Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt um.“

Erstens: Beitragsentlastung der Eltern ab 1.1.2020
Wir bauen die Gebührenfreiheit weiter aus! Schon seit der letzten KiFöG-Novellierung zum 1.1.2019 müssen Eltern nur noch für das älteste Kind Kostenbeiträge zahlen, wenn ihre Kinder in Krippe und/oder Kita betreut werden. Hortkinder konnten noch nicht berücksichtigt werden. Das soll sich ab dem 1.1.2020 ändern! Auch die Beiträge für das älteste Nichtschulkind sollen entfallen, wenn ein Geschwisterkind den Hort besucht. Eltern, die Wohngeld- oder Kinderzuschlagsanspruch haben, sind bereits seit dem 1.8.2019 beitragsfrei gestellt.

Zweitens: Schulgeldfreiheit und Fachkräfteoffensive
Wir befreien angehende Erzieherinnen und Erzieher vom Schulgeld und das rückwirkend zum 1.8.2019. In den nächsten Jahren werden viele Fachkräfte in den Krippen und Kitas benötigt. Wir werden daher eine praxisintegrierte und vergütete ErzieherInnenausbildung auf den Weg bringen. Das sind 320 Ausbildungsplätze für junge ErzieherInnen. Für QuereinsteigerInnen wird ab 2020 die Vergütung für das 600-stündige Vorpraktikum für drei Jahrgänge übernommen.

Drittens: Kitas mit besonderen Öffnungszeiten:
In vielen Berufen mit längeren Arbeitszeiten oder im Schichtdienst stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir werden daher Kitas mit besonderen Öffnungszeiten fördern. Kitas, die vor 6 Uhr morgens und bis nach 21 Uhr abends sowie an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben, werden mit einer Festbetragsförderung für Fachkraft-Stunden ab dem 1.1.2020 unterstützt.

Viertens: Fachkräfte für Einrichtungen mit besonderen Bedarfen und pädagogische Beratung
Kitas mit besonderen Bedarfen und pädagogischen Herausforderungen erhalten ab 2020 weitere 37 pädagogische Fachkräfte. Bis 2022 soll es darüber hinaus zwei pädagogische FachberaterInnen pro Landkreis oder kreisfreie Stadt geben, welche die pädagogische Qualität in den Einrichtungen begleiten, bei besonderen pädagogischen Herausforderungen unterstützen und bei der Erarbeitung von Konzepten beraten.