Verschärfung desWaffengesetzes
13. Dezember 2019

Erben: Waffen haben in den Händen von Verfassungsfeinden nichts zu suchen

Am heutigen Freitagmittag hat der Deutsche Bundestag das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat in den letzten Wochen umfangreiche Änderungen erfahren. So wird es zukünftig eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden geben. Demnach muss die Behörde künftig Antragsteller von waffenrechtlichen Erlaubnissen überprüfen. Bekannte Verfassungsfeinde sollen so nicht mehr legal an Waffen gelangen können.

Für die SPD-Landtagsfraktion hat sich deren innenpolitischer Sprecher Rüdiger Erben seit Jahren für diese Verschärfung des Waffengesetzes eingesetzt und begrüßt, dass diese in wenigen Tagen in Kraft treten wird.

Erben: „Dass Antragsteller für eine waffenrechtliche Erlaubnis künftig obligatorisch durch den Verfassungsschutz strenger überprüft werden sollen, ist lange überfällig. Ein redlicher Antragsteller wird dadurch keine Nachteile haben. Waffen haben in den Händen von Gegnern des demokratischen Staates nichts zu suchen. Noch immer besitzen zum Beispiel Reichsbürger legal Waffen. Ich habe jetzt auch die dringende Erwartung an alle Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt, dass Verfassungsfeinde konsequent entwaffnet werden.“