Kann der Landesrechnungshof Sozialverbände prüfen?
7. Februar 2020

Pähle/Steppuhn: SPD hat Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eingeschaltet

Zu aktuellen Medienberichten über den Vorschlag, die Prüfrechte des Landesrechnungshofes zu erweitern, erklärt die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle:

„Für die SPD-Landtagsfraktion gilt: Transparenz und Kontrolle der Verwendung staatlicher Mittel ist in allen Bereichen erforderlich. Es trifft nicht zu, dass wir diese Transparenz beim Einsatz staatlicher Mittel durch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege ablehnen. Der Landtag kann Prüfrechte des Landesrechnungshofes aber nur dann ausweiten, wenn das nicht gegen Bundesrecht verstößt. Die SPD-Fraktion hat den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst deshalb bereits vor zwei Wochen gebeten, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen für den Landesrechnungshof Prüfrechte für soziale Dienstleistungen nach dem Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuch des Bundes – denn um die geht es – eingeführt werden könnten. Diese Prüfbitte haben wir im Einvernehmen mit Sozialministerin Petra Grimm-Benne ausgesprochen. Wenn das Ergebnis vorliegt, werden wir in der Fraktion weiter beraten.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Steppuhn ergänzt: „Kontrollen sind gut, aber ein Generalverdacht ist nicht akzeptabel. Wer pauschal unsere Sozialverbände in Sachsen-Anhalt verunglimpft, weil es andernorts schwarze Schafe gibt, handelt unverantwortlich.“