Landtag debattiert über Sportwetten
11. Juni 2020

Erben: Mehr Glücksspielangebote heißt auch mehr Suchtgefahr

Der Landtag von Sachsen-Anhalt beriet am Donnerstagnachmittag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Der Gesetzentwurf ist zwar eher technischer Natur. Mit dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist mit dem 1. Januar 2020 die bisherige Begrenzung der Anzahl möglicher Sportwettkonzessionen aufgehoben worden. Dadurch kann das zuständige Land Hessen im ländereinheitlichen Verfahren jetzt grundsätzlich allen Antragstellern, die die Voraussetzungen erfüllen, Sportwettkonzessionen erteilen. Deshalb muss das Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, für die die Landesregierung nun einen Gesetzentwurf vorlegt.

Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion nutzte jedoch die Aussprache, um grundsätzliche Kritik an dem jüngst von den Ministerpräsidenten beschlossenen neuen Glücksspielstaatsvertrag zu üben, der zum 1. Juli 2021 in Kraft treten soll. Der Vertrag bedarf allerdings noch der Ratifizierung durch die 16 Landtage, so auch in Sachsen-Anhalt.

Erben: „Seit jeher stehe ich für einen strengen ordnungspolitischen Ansatz bei der Regulierung des Glücksspiels. Das betrifft sowohl das Recht der gewerblichen Spielhallen als auch die Vorschriften für Sportwetten und Online-Spiele. Deshalb bin ich mit der Praxis in unserem Land überaus unzufrieden. Ausnahmen von den Vorschriften des Spielhallengesetzes sind in unserem Land nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Seit Jahren verfügt Sachsen-Anhalt nicht mehr über eine leistungsfähige Suchtberatung, und gegen ausufernde Werbung für Spielbanken wird unzureichend vorgegangen. Wie andere Bundesländer auch, setzt Sachsen-Anhalt illegalen Wettanbietern seit Jahren nichts entgegen. Jetzt haben sich die Ministerpräsidenten entschieden, die illegalen Angebote zu legalisieren, weil man offensichtlich dem illegalen Tun nicht Herr geworden ist oder nicht Herr werden will. Bereits diesen Ansatz, den wir bei anderen Suchtgefahren ausdrücklich nicht verfolgen, lehne ich ab. Neue legale Angebote stellen auch ein zusätzliches Suchtpotential dar. Es wird im Ergebnis nicht mehr Spielerschutz geben, sondern weniger. Dort, wo es mehr Spielerschutz geben soll, gibt es zudem erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken.“