Rüdiger Erben zum Versammlungsrecht: Gesetzesänderung ist nicht ausschlaggebend
26. August 2020

Entscheidend ist, dass die Versammlungsbehörde in Halle das Gesetz konsequent anwendet

Zur Ankündigung von Ministerpräsident Reiner Haseloff und Innenminister Holger Stahlknecht (beide CDU), aus Anlass der fortgesetzten Kundgebungen des Rechtsextremisten Liebich in Halle Änderungen im Landesversammlungsgesetz vorzuschlagen, erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben:

Man kann jedes Gesetz besser machen – einer Diskussion darüber verschließt sich die SPD nicht. Man kann auch darüber diskutieren, den Schutz der öffentlichen Ordnung ins Landesversammlungsgesetz aufzunehmen, wie es schon vor über zehn Jahren im Entwurf des SPD-geführten Innenministeriums vorgesehen war. Das ist aber alles nicht ausschlaggebend, wenn es darum geht zu verhindern, dass Liebich mit seiner verfassungsfeindlichen Hetze in Halle das Versammlungsrecht missbraucht und fortgesetzt Demokratinnen und Demokraten bedroht.

Entscheidend ist vielmehr, dass die Polizeiinspektion Halle als Versammlungsbehörde das geltende Versammlungsrecht konsequent anwendet. Insbesondere müssen Straftaten, die von Liebichs Kundgebungen ausgehen, nachhaltig verfolgt werden, und es muss regelmäßig geprüft werden, ob von neuen Kundgebungen weitere Gefahren ausgehen. Es darf nicht sein, dass ein rechtsextremistischer Veranstalter die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten dazu missbraucht, dass sie fortwährend seinen haltlosen Anschuldigungen gegen Passantinnen und Passanten und gegen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer demokratischer Gegenaktionen nachgehen müssen.

Genauso wenig kann die Daueranmeldung von wöchentlichen Kundgebungen für 50 Jahre hingenommen werden. Der öffentliche Raum ist für alle da, zum Spazierengehen genauso wie für vielfältige demokratische Willensbekundungen aller Couleur.