Landtagsdebatte zum Rundfunkstaatsvertrag
9. September 2020

Hövelmann: Der Versuch, über die Finanzierung auf die Programminhalte einzuwirken, überschreitet eine rote Linie

In der heutigen Landtagsdebatte über den Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Holger Hövelmann:

Nur finanzielle und vor allem politische Unabhängigkeit garantiert unabhängigen Journalismus und Programmgestaltung. Journalistinnen und Journalisten eines unabhängigen Rundfunks sollen schließlich die Regierungen und Parlamente durch kritische Berichterstattung begleiten und kontrollieren, nicht die Regierung den Rundfunk.

Man muss nicht mit jedem Programminhalt zufrieden sein, den die Öffentlich-Rechtlichen über die Bildschirme und durch den Äther senden. Man muss sie aber als Teile der Programmvielfalt akzeptieren. Maßstab ist nicht der persönliche Geschmack und schon gar nicht die politische Opportunität des Programms, sondern seine Vereinbarkeit mit den jeweiligen Programmgrundsätzen.

Mich hat es doch etwas irritiert, als der Generalsekretär der CDU Sachsen-Anhalt und der medienpolitische Sprecher der Fraktion es kürzlich geschafft haben, gleichzeitig die politische und finanzielle Unabhängigkeit des öffentlich rechtlichen Rundfunks in Frage zu stellen. Sie haben doch tatsächlich einen einzelnen Satirebeitrag des Funk-Netzwerks zum Anlass genommen, damit die Ablehnung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu begründen. Ihre Kritik am gesendeten Satirebeitrag ist selbstverständlich zulässig, vielleicht sogar begründet. Aber: Der Versuch, über die Finanzierung auf die Programminhalte einzuwirken, überschreitet eine rote Linie und ist geeignet, die Rundfunkfreiheit zu untergraben.

Dass der Deutsche Journalistenverband sich genötigt sah, hier von Drohungen und Versuchen der Zensur zu sprechen, ist nicht weniger als ein medienpolitischer Flurschaden für unser Land.

Die CDU hat ihrem Anliegen, die Beitragsanpassung zu verhindern, einen Bärendienst erwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits geurteilt, dass eine Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang oder Geltungsdauer der Gebührenfestsetzung nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik […] benutzt werden [darf]. Dem Entscheidungsspielraum der Länderparlamente sind in der Beitragsfrage äußerst enge Grenzen gesetzt.
Als SPD stehen wir zu dem Verfahren der unabhängigen Bestimmung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die KEF. Auch wenn die KEF erstmals seit 2009 eine Beitragserhöhung empfiehlt, entbindet dies die Rundfunkanstalten nicht davon, weitere Einsparungen und Umstrukturierungen vorzunehmen. Hier ist nicht zuletzt der Bericht der KEF selbst eine wichtige Richtgröße. Die aktuell diskutierte finanzielle Lage des Mitteldeutschen Rundfunks zeigt weiterhin, dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Wir wollen auch in Zukunft auf einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und besonders auf einen starken regionalen Mitteldeutschen Rundfunk setzen können. Die Diskussion mit den Intendanten hat in der letzten Woche gezeigt, dass da Bewegung drin ist. Das hat natürlich auch mit der kritischen Debatte nicht zuletzt in Sachsen-Anhalt zu tun.

Wir sind gespannt auf die weitere Diskussion im Fachausschuss und erst recht auf die öffentliche und mediale Begleitung der zu treffenden Entscheidung. Die SPD wird im Ausschuss für die Zustimmung zum Staatsvertrag werben.